Beigefügt übersenden wir Ihnen unsere Freistellungsbescheinigung zum Steuerabzug bei Bauleistungen nach §48b Abs. 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes.
Im Anhang übersenden wir Ihnen den Nachweis zur Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers gemäß §13b Abs. 2 Nr. 4 UStG für Bauleistungen und/oder Gebäudereinigungsleistungen.